Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Baurecht umfasst beispielsweise:
- die Vertretung von Bauherren, Architekten, Bauunternehmern und Handwerkern außergerichtlich und gerichtlich
- die Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
- die Fristsetzung für die Erbringung von Bau- oder Architektenleistungen
- die Fristsetzung für die Zahlung des Werklohns oder des Architektenhonorars
- die Kündigung eines Bau-, Architekten- oder Werkvertrages
- die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- die Vertretung vor den Gerichten, insbesondere den Kammern für Bausachen
Ihr Ansprechpartner: Andreas Süssenguth