Baurecht

Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Baurecht umfasst beispielsweise:

  • die Vertretung von Bauherren, Architekten, Bauunternehmern und Handwerkern außergerichtlich und gerichtlich
  • die Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
  • die Fristsetzung für die Erbringung von Bau- oder Architektenleistungen
  • die Fristsetzung für die Zahlung des Werklohns oder des Architektenhonorars
  • die Kündigung eines Bau-, Architekten- oder Werkvertrages
  • die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • die Vertretung vor den Gerichten, insbesondere den Kammern für Bausachen

Ihr Ansprechpartner: Andreas Süssenguth