Werkvertragsrecht

Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Werkvertragsrecht umfasst beispielsweise:

  • die Prüfung und die Formulierung von Werk-, Bau- und Architektenverträgen
  • die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Auftraggebern, Handwerkern und Architekten
  • die Geltendmachung von Werklohn und von Gewährleistungsanprüchen
  • die Fristsetzung für Zahlungen und für die Durchführung der Gewährleistung
  • die Prüfung und Erklärung von Vertragskündigungen
  • die Geltendmachung von Verzugsschaden und von Schadensersatz bei Mängel

Ihr Ansprechpartner: Andreas Süssenguth