Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Werkvertragsrecht umfasst beispielsweise:
- die Prüfung und die Formulierung von Werk-, Bau- und Architektenverträgen
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Auftraggebern, Handwerkern und Architekten
- die Geltendmachung von Werklohn und von Gewährleistungsanprüchen
- die Fristsetzung für Zahlungen und für die Durchführung der Gewährleistung
- die Prüfung und Erklärung von Vertragskündigungen
- die Geltendmachung von Verzugsschaden und von Schadensersatz bei Mängel
Ihr Ansprechpartner: Andreas Süssenguth