Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Arbeitsrecht umfasst beispielsweise:
- die Überprüfung von Kündigungen
- die Prüfung von Provisions- und Gehaltsansprüchen
- die Erstellung und Kontrolle von Arbeitsverträgen
- die Vorbereitung und Prüfung von Abmahnungen
- die Prüfung von Urlaubansprüchen (Gewährung und Abgeltung)
- die Formulierung und Kontrolle von Aufhebungsverträgen
- die Berechnung von Abfindungen
- die Überprüfung von Zeugnissen
- die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor den Arbeitsgerichten
Ihr Ansprechpartner: Oliver Süssenguth