Ehe- und Familienrecht

Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Familienrecht umfasst beispielsweise:

  • den Entwurf und die Überprüfung von Eheverträgen
  • die Durchführung von Scheidungsverfahren
  • den Entwurf und die Prüfung von Scheidungsvereinbarungen
  • die Berechnung des Unterhalts von Ehegatten, Kindern und anderen Verwandten
  • die Berechnung des Zugewinnausgleichs im Rahmen des ehelichen Güterrechts
  • die Prüfung des Versorgungsausgleichs bei Scheidungen
  • die Auseinandersetzung des Hausrats und die Zuweisung der Ehewohnung
  • die Beratung und Vertretung in Verfahren über das Sorgerecht und das Umgangsrecht für Kinder
  • die Durchführung von Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
  • die Beratung in Lebenspartnerschaftssachen
  • die Vertretung von Eheleuten und Kindern vor den Familiengerichten, insbesondere bei Eilanträgen und vorläufigem Rechtsschutz

Ihr Ansprechpartner: Andreas Süssenguth