Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Familienrecht umfasst beispielsweise:
- den Entwurf und die Überprüfung von Eheverträgen
- die Durchführung von Scheidungsverfahren
- den Entwurf und die Prüfung von Scheidungsvereinbarungen
- die Berechnung des Unterhalts von Ehegatten, Kindern und anderen Verwandten
- die Berechnung des Zugewinnausgleichs im Rahmen des ehelichen Güterrechts
- die Prüfung des Versorgungsausgleichs bei Scheidungen
- die Auseinandersetzung des Hausrats und die Zuweisung der Ehewohnung
- die Beratung und Vertretung in Verfahren über das Sorgerecht und das Umgangsrecht für Kinder
- die Durchführung von Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
- die Beratung in Lebenspartnerschaftssachen
- die Vertretung von Eheleuten und Kindern vor den Familiengerichten, insbesondere bei Eilanträgen und vorläufigem Rechtsschutz
Ihr Ansprechpartner: Andreas Süssenguth