Mietrecht

Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Mietrecht umfasst beispielsweise:

  • die Prüfung und Erstellung von Mietverträgen und Vertragsklauseln die Geltendmachung und die Abwehr von Mieterhöhungen
  • die Erklärung und die Abwehr von Kündigungen bei Eigenbedarf, Zahlungsverzug oder Pflichtverletzungen.
  • die Prüfung und die Formulierung von Abmahnungen oder deren Abwehr
  • die Geltendmachung oder die Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Schönheitsreparaturen
  • die Geltendmachung von Mietrückständen
  • die Vertretung von Vermietern und Mietern außergerichtlich und vor den Mietgerichten

Ihr Ansprechpartner: Andreas Süssenguth