Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Mietrecht umfasst beispielsweise:
- die Prüfung und Erstellung von Mietverträgen und Vertragsklauseln die Geltendmachung und die Abwehr von Mieterhöhungen
- die Erklärung und die Abwehr von Kündigungen bei Eigenbedarf, Zahlungsverzug oder Pflichtverletzungen.
- die Prüfung und die Formulierung von Abmahnungen oder deren Abwehr
- die Geltendmachung oder die Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz oder Schönheitsreparaturen
- die Geltendmachung von Mietrückständen
- die Vertretung von Vermietern und Mietern außergerichtlich und vor den Mietgerichten
Ihr Ansprechpartner: Andreas Süssenguth