Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Erbrecht umfasst beispielsweise:
- den Entwurf und die Prüfung von Testamenten
- die Bestimmung und Prüfung der Erbfolge und des Erbteils
- die Berechnung des Erbteils
- die Berechnung und die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- die außergerichtliche und die gerichtliche Vertretung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern
Ihr Ansprechpartner: Oliver Süssenguth