Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Immobilienrecht umfasst beispielsweise:
- dem Entwurf und die Prüfung von Kaufverträgendie Betreuung bei der Abwicklung der Kaufverträge von Grundstücken, Häusern und Wohnungen
- die Fristsetzung für die Zahlung des Kaufpreises
- die Prüfung und die Veranlassung von Eintragungen in das Grundbuch, z.B. des Eigentumübergangs - der so genannten Auflassung
- die Eintragung und die Prüfung von Grundschulden, Hypotheken und Vormerkungen
- die Geltendmachung von Ansprüchen und Schadensersatz aus Kaufverträgen
- die Rückabwicklung von finanzierten Grundstückskäufen oder Wohnungskäufen, insbesondere bei so genannten "Schrott-Immobilien"
Ihr Ansprechpartner: Andreas Süssenguth