Grundstücks- und Immobilienrecht

Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Immobilienrecht umfasst beispielsweise:

  • dem Entwurf und die Prüfung von Kaufverträgendie Betreuung bei der Abwicklung der Kaufverträge von Grundstücken, Häusern und Wohnungen
  • die Fristsetzung für die Zahlung des Kaufpreises
  • die Prüfung und die Veranlassung von Eintragungen in das Grundbuch, z.B. des Eigentumübergangs - der so genannten Auflassung
  • die Eintragung und die Prüfung von Grundschulden, Hypotheken und Vormerkungen
  • die Geltendmachung von Ansprüchen und Schadensersatz aus Kaufverträgen
  • die Rückabwicklung von finanzierten Grundstückskäufen oder Wohnungskäufen, insbesondere bei so genannten "Schrott-Immobilien"

Ihr Ansprechpartner: Andreas Süssenguth