Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Kaufrecht umfasst beispielsweise:
- die Formulierung und die Prüfung von Kaufvertragsklauseln
- die Prüfung und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
- die Geltendmachung oder die Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz, Nachlieferung oder Ersatzlieferung
- die Fristsetzung für die Zahlung des Kaufpreises oder für die Durchführung der Gewährleistung
- die Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag
- die Abwicklung von Internetkaufverträgen, z.B. bei ebay
- die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Verkäufern und Käufern
Ihr Ansprechpartner: Oliver Süssenguth