Kaufrecht

Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte im Kaufrecht umfasst beispielsweise:

  • die Formulierung und die Prüfung von Kaufvertragsklauseln
  • die Prüfung und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • die Geltendmachung oder die Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz, Nachlieferung oder Ersatzlieferung
  • die Fristsetzung für die Zahlung des Kaufpreises oder für die Durchführung der Gewährleistung
  • die Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag
  • die Abwicklung von Internetkaufverträgen, z.B. bei ebay
  • die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Verkäufern und Käufern

Ihr Ansprechpartner: Oliver Süssenguth