Unsere Tätigkeit als Rechtsanwälte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen umfasst beispielsweise:
- bei Verkehrsunfällen die Geltendmachung von Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten sowie Wertminderung und Verdienstausfall
- die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber allen Arten von Versicherungen
- die Geltendmachung von Schadensersatz bei Bau- und Werkverträgen
- die Geltendmachung von Ersatzansprüchen im Mietrecht
- die Prüfung von Schadensersatzansprüche im Arbeitsrecht
- die Prüfung von Schadensersatzansprüche im Kaufrecht
Ihr Ansprechpartner: Oliver Süssenguth